Briefing und Austausch mit dem Umweltministerium zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm
© Landschaftsfotografie Der Fabrik
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesregierung, innerhalb von 12 Monaten ein Klimaschutzprogramm zu beschließen, in dem die zentralen klimapolitischen Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele festgelegt werden. Für jedes Klimaschutzprogramm ist zudem ein öffentliches Konsultationsverfahren vorgesehen, in das Beiträge von Ländern, Kommunen, Wirtschaftsakteur*innen und zivilgesellschaftlichen Verbänden einbezogen werden sollen. Im vorgesehenen Beteiligungszeitraum vom 8. Dezember 2025 bis zum 13. Januar 2026 können Beiträge anhand von fünf Leitfragen beim BMUKN eingereicht werden.
Die beteiligten Jugendverbände und -organisationen der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung in Klimafragen erarbeiten derzeit einen gemeinsamen Beitrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Im Austausch erläuterten die Kolleg*innen aus dem BMUKN die Rolle des Klimaschutzgesetzes als rechtliche Grundlage, die aktuellen Projektionsdaten als fachliche Basis sowie den weiteren Umgang mit eingehenden Stellungnahmen. Die Vertreter*innen der Jugendverbände und -organisationen nutzten die Gelegenheit, gezielt Fragen zum Verfahren, zur Beteiligung und zu den Erwartungen an Verbandsbeiträge zu stellen.
Die Jugendverbände und -organisationen der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung in Klimafragen blicken den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung gespannt entgegen und setzen sich für ein weiterführendes Fachgespräch mit dem BMUKN im Frühjahr ein, um zentrale Inhalte vertiefend zu diskutieren.